Wiener Gerichtsurteil: keine Roamingspesen im Inland
Ein sehr interessanter Artikel erschienen am 9. Juli 2008 auf "heise online":
Handynutzerin muss im Inland keine Roamingspesen zahlen
Ein Mobilfunkbetreiber hat eine ehemalige Kundin verklagt, um sogenannte Roaminggebühren einzutreiben. Roaminggebühren werden fällig, wenn man von einem fremden Netz (insbesondere im Ausland) telefoniert.
Aus dem Wikipedia-Artikel "Roaming":
Die hohen Roaming-Gebühren europäischer Mobilfunkanbieter sind in den letzten Jahren wiederholt kritisiert worden, u. a. von der für Telekommunikation zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding. Im März 2007 wurde eine Höchstgrenze der europäischen Roaminggebühren vorgeschlagen. Am 7. Juni 2007 stimmte der EU-Ministerrat der Verordnung zu, die die Gebühren für abgehende Anrufe im EU-Ausland auf maximal 49 Cent pro Minute und für angenommene Gespräche auf maximal 24 Cent zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer festlegt. Seit 30. August gilt die erneut gesenkte Preisobergrenze von 46 Cent für abgehende und 22 Cent für ankommende Gespräche – jeweils zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.
Aufgrund der immer wieder vorkommenden Fehler bei der Verbindungsdatenübermittlung und -berechnung ist die Abrechnungsfehlerquote sehr hoch. Die Netzbetreiber versuchen jetzt durch Einführung von sog. Zonen eine vereinfachte Abrechnung zu „erzwingen“. Dem Kunden wird dabei eine Preissicherheit und eine Preissenkung suggeriert. In Wirklichkeit kommt es zu Erhöhungen von bis zu 800 %. Bei Roaming-Rechnungskontrollen wurde eine Fehlerquote von rund 40 % festgestellt.
